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Presserecht, Social Media, Datenschutz

Die Kanzlei Melcher Rechtsanwälte befasst sich häufig mit dem Presserecht. Die Pressefreiheit meint die ungehinderte Ausübung journalistischer Tätigkeiten insbesondere im Hinblick auf Rundfunk und Fernsehen, sowie Online- und Printmedien; dies ist ggf. rechtlich durchzusetzen. Umgekehrt kommt es vor, dass die Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte von Personen durch Medien tangiert und im schlechten Fall auch verletzt werden. Berichte, Fotos und Videos können sich wie ein Lauffeuer medial verbreiten, sei es auf diversen Internet- und Social Media-Plattformen oder in der (Online-)Presse. Auf Unwahrheiten beruhende Berichte, die Betroffene in ihrem privaten Leben sowie im beruflichen Alltag beeinträchtigen können, müssen nicht geduldet werden.

Diffamierungen im Internet, Beleidigungen und selbst einfache Datenschutzschutzverletzungen sind selbstverständlich nicht durch Presserecht oder Meinungsfreiheit gedeckt. Unsere Kanzlei vertritt z.B. Personen, die in ihrem Ansehen durch die sozialen Medien oder die Presse herabgesetzt werden. Wir kämpfen dafür, dass die Reputation dieser Mandanten wiederhergestellt wird und erstreiten ggf. Schadenersatz. Die persönliche Ehre ist Teil des Grundgesetzes und somit zu wahren. Der Datenschutz als Schutz der Personen wurde jüngst im Rahmen der DSGVO verschärft.

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Wir kämpfen für Ihr Recht!

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihre Ziele konsequent durchzusetzen und stehen Ihnen ab Ihrer Mandatierung mit vollster Unterstützung loyal zur Seite. Dabei sind wir stets erreichbar, arbeiten mit Ihnen Hand in Hand und beschreiten für Sie selbstverständlich den sichersten und kostengünstigsten Weg.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beraten Sie auf Deutsch, Englisch und Türkisch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.