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Sensationsurteil: BGH bestätigt „Beitragserhöhungen der privaten Krankenkassen sind unwirksam“ – Erstattung einfordern!

Der Bundegerichtshof (BGH) hat höchstrichterlich entschieden, dass Beitragserhöhungen privater Krankenkassen in einer enormen Vielzahl von Fällen nicht wirksam waren (BGH, Urteile vom 16. Dezember 2020, Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19). Dies hat zur Folge, dass die Versicherungsnehmer die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern können.

Nur unter engen Voraussetzungen sind solche Beitragserhöhungen oder Beitragsanpassungen für die Krankenkassen möglich. Zum einen müssen die Krankenkassen die Erhöhungen ausreichend und nachvollziehbar begründen. Eine pauschale Begründung oder lediglich der Verweis auf das Gesetz reichen nicht aus.

Möglicherweise haben die Versicherung, um Neukunden zu akquirieren zu niedrig kalkuliert und erhöhen anschließend. Auch in diesem Falle können Beitragserhöhungen unwirksam sein.
Des Weiteren müssen sog. Schwellenwerte überschritten sein, damit Beitragsanpassungen rechtens sind.

In jedem Falle lohnt eine Überprüfung der Sach- und Rechtslage durch unsere Kanzlei.

Lassen Sie uns gerne unverbindlich folgende Unterlagen zukommen:

  • Beitragsanpassungsschreiben Ihrer Versicherung der letzten 10 Jahre,
  • die neu erstellten und an Sie versendeten Versicherungsscheine (sog. Nachträge) oder die jeweiligen Beitragsrechnungen.

Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, werden wir für Sie prüfen, in welcher Höhe die Beitragserhöhungen der letzten 10 Jahre für Sie zurückgefordert werden können.

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung? Im Normalfall übernimmt diese die Kosten. Teilen Sie uns gerne den Namen Ihrer Rechtsschutzversicherung sowie Ihre Versicherungsnummer mit. Wir kümmern uns um die Kostenübernahme.

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Wir kämpfen für Ihr Recht!

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihre Ziele konsequent durchzusetzen und stehen Ihnen ab Ihrer Mandatierung mit vollster Unterstützung loyal zur Seite. Dabei sind wir stets erreichbar, arbeiten mit Ihnen Hand in Hand und beschreiten für Sie selbstverständlich den sichersten und kostengünstigsten Weg.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beraten Sie auf Deutsch, Englisch und Türkisch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.