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Anwaltskanzlei für Familienrecht in Bergisch Gladbach & Köln

Sie suchen nach kompetenten Rechtsanwälten im Familienrecht, die sich konsequent und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl für Sie einsetzen? Dann sind Sie bei den Rechtsanwälten der Kanzlei Melcher gut aufgehoben.

Das Familienrecht ist ein breit gefächertes Rechtsgebiet, das hauptsächlich im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt ist. Die Wirkung und die Folgen familiärer Bindungen sind Teil dieses Rechtsgebietes. Die rechtlichen Veränderungen durch eine Eheschließung sowie diejenigen,
die eine Scheidung mit sich bringt, sind wichtige Bestandteile des Familienrechts.
Auch die Themen Sorgerecht und Kindesunterhalt sind familienrechtliche Fragestellungen, die viele Mandanten umtreiben. Ebenfalls Regelungen zu Adoption und Verwandtschaftsgraden sind im Familienrecht geregelt. 

Unsere Anwaltskanzlei für Familienrecht in Bergisch Gladbach wird Sie in allen Fragen des Familienrechts umfassend beraten und aufklären. Wir sind vor Gericht an Ihrer Seite und übernehmen für Sie auf Ihren Wunsch hin die Auseinandersetzung mit Ihrem Ex-Partner. Vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin mit einem unserer Anwälte und schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Unsere Kanzlei für Familienrecht in Bergisch Gladbach berät und vertritt Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, kontaktieren Sie uns ganz einfach über unser Kontaktformular.

Scheidung

Die Scheidung ist meist eine sensible Angelegenheit und wirft zahlreiche Rechtsfragen auf. Wir beraten und unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten in dieser oft schwierigen Lebensphase der Trennung empathisch und kompetent

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Versorgungsausgleich

Der 1977 eingeführte Versorgungsausgleich kann mit seinen umfangreichen Details und Aspekten, die es zu beachten gibt, auf den ersten Blick zunächst abschreckend wirken. Wir helfen Ihnen jedoch, sich in dem Wirrwarr an Informationen zurechtzufinden und fassen ihnen das Wichtigste in Kürze zusammen.

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Kindesunterhalt

Sowohl minderjährige (§ 1602 BGB) als auch volljährige Kinder haben gegenüber ihren Eltern nach § 1601 BGB einen Unterhaltsanspruch.

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Ehegattenunterhalt

Ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt steht dem jeweils einkommensschwächeren Ehepartner zu. Dabei sind drei unterschiedliche Arten an Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.

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Sorgerecht und Umgangsrecht

Das Sorgerecht regelt die Freiheit über sämtliche Belange des Kindes und dessen Wohlergehen zu entscheiden und besteht bis zu seiner Volljährigkeit. (§§ 1626 bis 1698b BGB).
Das Sorgerecht kann einem oder beiden Elternteilen zugesprochen werden und setzt sich aus der Personen-/sowie Vermögenssorge zusammen. Vor allem nach der Trennung bzw. Scheidung ist dieses ein sehr umstrittener Bereich, sodass bei andauernden Kontroversen die Möglichkeit besteht, einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zuzusprechen.

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Gewaltschutzverfahren

Delikte wie häusliche Gewalt und Nachstellung/Stalking ziehen nicht selten traumatische Spuren nach sich. Wir stehen Ihnen hierbei sowohl auf rechtlicher als auch emotionaler Ebene zur Seite und bieten Ihnen verschieden Lösungsmöglichkeiten an.

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Vaterschaftsanerkennung

Bestehen berechtigte Zweifel dahingehend,
dass das jeweilige Kind nicht genetisch vom rechtlichen ,,Scheinvater“ abstammt, kann die Vaterschaft innerhalb von 2 Jahren in Form der Vaterschaftsanfechtungsklage angefochten werden.

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Ehevertrag

Unter einem sogenannten Ehevertrag versteht man außergerichtliche Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung, Trennung bzw. Scheidung, Unterhalt- / Versorgungsansprüche etc.
Der Ehevertrag spielt bei einer Scheidung eine große Rolle.

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Hausrat und Hausratteilung

Im Scheidungsfall kann nicht nur die Frage um das Sorgerecht, sondern auch ein vergleichsweise banaler Gegenstand wie das "Sofa“ zum Streitobjekt/Streitthema werden.
Zum Hausrat zählen Haushaltsgegenstände, die zu Zeiten der Ehe erworben wurden und dem gemeinsamen Gebrauch dienten.

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Wir kämpfen für Ihr Recht!

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihre Ziele konsequent durchzusetzen und stehen Ihnen ab Ihrer Mandatierung mit vollster Unterstützung loyal zur Seite. Dabei sind wir stets erreichbar, arbeiten mit Ihnen Hand in Hand und beschreiten für Sie selbstverständlich den sichersten und kostengünstigsten Weg.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beraten Sie auf Deutsch, Englisch und Türkisch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.