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Widerruf des Autokredits – Rückendeckung durch das EuGH

Sie möchten Ihren privat finanzierten oder geleasten Pkw (Diesel oder Benziner) nicht mehr behalten und möglicherweise alle gezahlten Raten (plus Anzahlung) zurückerhalten, vielleicht sogar ohne Ersatz für die gefahrenen Kilometer zu zahlen?

Das ist durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich, und wir helfen Ihnen dabei.

Denn zahlreiche Banken haben Ihre Kunden bei Abschluss der Finanzierungsverträge nicht korrekt über Ihr Widerrufsrecht belehrt. Folge: Ein solcher fragwürdiger Vertrag ist heute noch widerrufbar. Sie geben das Auto an die Bank und können sämtliche getätigte Zahlungen zurückerhalten.

So gehen Sie vor:

Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Übersenden Sie uns Ihre Vertragsunterlagen. Wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, ob auch Ihr Vorgehen gegen die Bank gemäß EuGH-Urteil erfolgreich sein kann.

Sofern Sie entsprechend rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Versicherung die Kosten für unsere spätere Tätigkeit. Die Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung übernehmen wir ebenfalls für Sie. Bis hierhin sind Ihnen keine Kosten entstanden. Sie können Ihr Recht bekommen und gewinnen.

Kontaktieren Sie uns

Wir kämpfen für Ihr Recht!

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihre Ziele konsequent durchzusetzen und stehen Ihnen ab Ihrer Mandatierung mit vollster Unterstützung loyal zur Seite. Dabei sind wir stets erreichbar, arbeiten mit Ihnen Hand in Hand und beschreiten für Sie selbstverständlich den sichersten und kostengünstigsten Weg.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beraten Sie auf Deutsch, Englisch und Türkisch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.