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OLG Düsseldorf: Anbieten von Luxuskosmetik in der Handelskette „Real“ ist ruf- und imageschädigend

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Handelskette „Real“ keine Graumarktware des Luxuskosmetikherstellers „Kanebo“ anbieten darf. Das Verkaufsumfeld der Handelskette sei nicht mit dem luxuriösen Umfeld vergleichbar, in dem die Waren beim Hersteller selbst angeboten würden, und daher ruf- und imageschädigend.

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