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Versorgungsausgleich

Der 1977 eingeführte Versorgungsausgleich kann mit seinen umfangreichen Details und Aspekten, die es zu beachten gibt, auf den ersten Blick zunächst abschreckend wirken. Wir helfen Ihnen jedoch, sich in dem Wirrwarr an Informationen zurechtzufinden und fassen Ihnen das Wichtigste in Kürze zusammen:

Der Versorgungs-/Rentenausgleich dient der gerechten Aufteilung von zu Ehezeiten erworbenen Rentenanwartschaften und Altersversorgungsbezügen. Dabei gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei die erlangten Anteile zwischen den Ehepartnern hälftig aufgeteilt werden. („Prinzip der wertgleichen Teilhabe“) Das Ausgleichsverfahren erfolgt von Amts wegen und dient dem Zweck, faire finanzielle Verhältnisse zu schaffen. Allerdings kann es vorkommen, dass ein Elternteil aufgrund der Kinderbetreuung oder ähnlichen Gründen nicht dieselben Bedingungen zum Erhalt von Rentenansprüchen erlangt. Um solche finanziellen Benachteiligungen im Vorhinein zu beseitigen, ist der begünstigte Ehepartner dazu verpflichtet, einen Teil seiner Ansprüche an seinem eingeschränkten Gegenüber abzutreten.

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