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Scheidung

Die Scheidung ist meist eine ziemlich heikle Angelegenheit und wirft zahlreiche Rechtsfragen auf. Wir werden Sie in dieser schwierigen Phase der Trennung bestmöglich beraten und unterstützen.

Eine Ehe ist nach §§ 1565, 1566 BGB rechtlich beendet, wenn gemäß § 1565 BGB ein Trennungsjahr durchlaufen wird. In absoluten Härtefällen kann jedoch darauf verzichtet werden. Dies setzt eine häusliche sowie wirtschaftliche Trennung voraus.

Dabei ist folgender Ablauf zu beachten: Der Scheidungsantrag kann bereits 10 Monate vor Ablauf des Trennungsjahrs eingereicht werden und zwar beim zuständigen Familiengericht. Hierbei werden wesentliche Orientierungspunkte wie Unterhalt, Versorgungsausgleich sowie das Sorgerecht abgehandelt und der Zeitpunkt der Trennung bestimmt. Anschließend wird dieser dem Ex-Partner zur Stellungnahme zugeschickt. Nach Eingang des Scheidungsantrags legt das Familiengericht einen Scheidungstermin bzw. mündlichen Verhandlungstermin fest. Schließlich wird der Scheidungsbeschluss zugestellt, wogegen beide Parteien innerhalb eines Monats rechtlich vorgehen können.

Beim Verlauf der Scheidung ist zu berücksichtigen, dass diese sowohl einvernehmlich als auch streitig erfolgen kann. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Parteien über sämtliche Belange einig, wobei diese i.d.R. in einem Zeitraum von 4 bis 6 Monaten vollzogen wird. Eine streitige Scheidung kann sich hingegen über Jahre hinwegziehen.

Die Gerichtskosten richten sich nach § 43 FamGKG und können von folgenden Kriterien abhängen:

  • den Einkommensverhältnissen bzw. Vermögensverhältnissen der Ehegatten 
  • dem Umfang des gerichtlichen Verfahrens 
  • der Bedeutung der Sache

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